AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "Auftragnehmer") mit der monatlichen Erbringung von Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie der Generative Engine Optimization (GEO). Dieser Vertrag stellt einen Rahmenvertrag dar; konkrete Maßnahmen werden auf Basis eines gesonderten schriftlichen Angebots beauftragt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrags im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung einer Tätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.
(3) Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Rankingpositionen, Trafficzahlen, Konversionsraten oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse. Die Parteien sind sich einig, dass derartige Ziele von zahlreichen externen Faktoren abhängig sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Suchalgorithmen, Marktverhalten, Wettbewerb, technische Infrastruktur des Auftraggebers, Verhalten von KI-Suchsystemen).
(4) Eine Erfolgshaftung im Sinne eines Werkvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige Prognosen zu möglichen Verbesserungen stellen keine Garantie dar.
(5) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit erbrachter Leistungen — insbesondere im Hinblick auf Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie die GPSR-Verordnung — obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Das Risiko der Rechtmäßigkeit trägt der Auftraggeber.
(6) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll, kooperativ und zielgerichtet zusammen und informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrags betreffenden Umstände.
(7) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge (insbesondere Google Search Console, CMS) und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung und nimmt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vor.
(8) Kommt der Auftraggeber einer erforderlichen Mitwirkungshandlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht ausreichend nach, ist der Auftragnehmer von der Erbringung der abhängigen Leistung befreit, bis die Mitwirkung vollständig erbracht wurde. Entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwendungen hat der Auftraggeber zu tragen.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Partner einzusetzen. Eine Pflicht zur Offenlegung der Identität dieser Dritter besteht nicht. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 2 Leistungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, ob er Freigaben zu Vorschlägen erteilt, damit der Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird.
(3) Erteilt der Auftraggeber die Freigabe für einen Textvorschlag, gilt dies gleichzeitig als Genehmigung eines damit verbundenen Kostenvoranschlags.
(4) Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese keine wesentlichen Mängel aufweist.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils schriftlich übermittelten und genehmigten Angebot.
(2) Leistungen, die über den Angebotsrahmen hinausgehen, werden nach einem Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet.
(3) Aufwendungsersatz für Auslagen erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Reisekosten werden entsprechend abgerechnet.
(4) Für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 10.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten in Höhe von pauschal 5,00 EUR je Mahnung geltend zu machen.
(6) Befindet sich der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatszahlungen in Verzug, wird die gesamte vertraglich vereinbarte Restvergütung bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende sofort fällig (vorzeitige Fälligstellung). Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange sich der Auftraggeber mit mindestens einer fälligen Monatsrate mehr als 14 Tage in Verzug befindet. Der Aussetzungszeitraum gilt nicht als Leistungsverzug des Auftragnehmers.
(8) Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, die Leistungserbringung zu pausieren und den pausierten Zeitraum an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit anzuhängen.
§ 4 Testzeitraum und Orientierungsmetriken
(1) Sofern im Angebot ein Testzeitraum vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit einer Testphase von zwei (2) Monaten. Während dieser Phase erbringt der Auftragnehmer die im Angebot definierten Leistungen.
(2) Im Angebot können für den Testzeitraum markt- und projektspezifische Orientierungsmetriken festgelegt werden (z. B. Verbesserung der Keyword-Rankings, organischer Trafficzuwachs). Diese Werte stellen keine garantierten Leistungsziele im Sinne eines Werkvertrags dar, sondern dienen als Indikator für die Wirksamkeit der Zusammenarbeit.
(3) Werden die vereinbarten Orientierungsmetriken nach Ablauf der Testphase erreicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zehn (10) Monate, sodass die Mindestlaufzeit insgesamt zwölf (12) Monate beträgt.
(4) Werden die Orientierungsmetriken nicht vollständig erreicht, steht es dem Auftraggeber dennoch frei, die Zusammenarbeit fortzusetzen; die Parteien vereinbaren in diesem Fall gemeinsam das weitere Vorgehen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der Testphase ordentlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Verlängerung um weitere zehn (10) Monate als angenommen.
(5) Zwei (2) Monate vor Beendigung der aktiven Vertragslaufzeit bereitet der Auftragnehmer ein Strategie-Meeting vor, um die weitere Ausrichtung der Zusammenarbeit gemeinsam festzulegen.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den erstellten Arbeitsergebnissen (Ideen, Konzepte, Texte, Optimierungsmaßnahmen) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nicht abweichend vereinbart. Die Weiterübertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Arbeitsergebnisse — auch nach Vertragsende — im Rahmen seiner Eigenwerbung unter Nennung des Auftraggeber-Namens unentgeltlich zu verwenden, in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ist die Haftung je Schadensfall auf 10.000,00 EUR beschränkt.
(3) Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer verpflichtenden Anweisung des Auftraggebers oder auf Maßnahmen des Auftraggebers beruhen, die ohne Absprache mit dem Auftragnehmer vorgenommen wurden.
(5) Soweit Mängel einer Leistung behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht erst ein, wenn der Auftraggeber den Mangel schriftlich gerügt und der Auftragnehmer diesen nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen behoben hat.
(6) Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(7) Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Verjährung
(1) Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen den Auftragnehmer und/oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen — insbesondere Mängelansprüche, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche — verjähren in einem (1) Jahr.
(2) Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht in Fällen von (i) Vorsatz, (ii) grober Fahrlässigkeit, (iii) Verletzung wesentlicher Pflichten, (iv) Personenschäden, (v) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (vi) arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie (vii) Mängeln, bei denen § 438 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB Anwendung findet.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsvorgänge, Unterlagen und Informationen streng vertraulich.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen der (vor-)vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder zugänglich macht und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle mündlicher Übermittlung innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich als vertraulich bestätigt werden.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die (i) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat; (ii) der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (iv) aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenbart werden müssen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für weitere drei (3) Jahre nach dessen Beendigung.
(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für alle Angestellten und Dritten, die Zugang zu den betreffenden Informationen haben.
§ 9 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit im Einzelfall der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss eines solchen Vertrags.
§ 10 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Sofern kein Testzeitraum gemäß § 4 vereinbart ist, wird der Vertrag erstmalig für eine Dauer von drei (3) Monaten geschlossen. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um neun (9) Monate, sofern nicht eine Partei der Verlängerung spätestens vier (4) Wochen vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum schriftlich widerspricht.
(3) Sollte der Vertrag (einschließlich etwaiger Verlängerungen gemäß § 4) nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Ablauf der Gesamtlaufzeit von zwölf (12) Monaten gekündigt werden, verlängert er sich um weitere zwölf (12) Monate.
(4) Eine vorzeitige Beendigung ist durch Abschluss eines schriftlichen Aufhebungsvertrags möglich. Voraussetzung ist die Zahlung einer Vertragsauflösungspauschale in Höhe des aktuellen Monatsretainers zuzüglich zwei weiterer Monatsretainer. Die Regelung lässt Ansprüche auf bereits entstandene Vergütungen unberührt.
(5) Der Auftraggeber hat das Recht, das monatliche Budget während der Vertragslaufzeit einvernehmlich zu reduzieren. In diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den Zeitraum, der erforderlich ist, um die ursprünglich vereinbarte Gesamtvergütung zu erreichen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Erreichen der Gesamtvergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(6) Die verlängerte Vertragslaufzeit errechnet sich aus der Differenz zwischen ursprünglich vereinbarter Gesamtvergütung und geleisteten Zahlungen, dividiert durch das reduzierte Monatsbudget.
§ 11 Zahlungsbedingungen für Kunden außerhalb Deutschlands
(1) Bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland erfolgt die Rechnungsstellung für die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils zum ersten Kalendertag des jeweiligen Leistungsmonats im Voraus.
(2) Die erste Rechnung wird am Tag des vereinbarten Starts gestellt. Beginnt die Zusammenarbeit nicht am ersten Kalendertag eines Monats, gilt der fünfzehnte (15.) des laufenden Monats als Rechnungsdatum.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 12 Revisionen und Textfreigaben
(1) Je erstelltem Text werden bis zu zwei (2) kostenfreie Revisionen umgesetzt, sofern das bereitgestellte Briefing vollständig ausgefüllt wurde. Liegt kein vollständiges Briefing vor, behält sich der Auftragnehmer vor, lediglich eine (1) kostenfreie Revision zu gewähren.
(2) Jede weitere Revision ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand zum Stundensatz gemäß § 3 abgerechnet.
(3) Für die Umsetzung jeder Revision gilt ein Zeitrahmen von fünf (5) bis sieben (7) Werktagen. Eine schnellere Umsetzung wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden.
(4) Revisionswünsche sind spätestens einen (1) Monat nach Lieferung des Textes anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Text als abgenommen; weitere Revisionen sind kostenpflichtig.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb eines (1) Monats ab Zugang in Schriftform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien im Rahmen des rechtlich Möglichen am nächsten kommt.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE301789746
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe
E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Website: www.oakhurst-ventures.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko, Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92, 22399 Hamburg
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