Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Oakhurst Pictures

Stand: Mai 2026


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „Oakhurst Pictures“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit der Erbringung kreativer, filmischer, fotografischer, strategischer sowie produktionsbezogener Dienstleistungen im Bereich Markenkommunikation, Cinematic Storytelling, Content-Produktion, Creative Direction, Social Media, Kampagnenentwicklung und digitaler Markeninszenierung.

(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder kreativen Erfolges.

(3) Eine Erfolgshaftung im Sinne eines Werkvertrages ist ausgeschlossen. Aussagen über mögliche Entwicklungen, Reichweiten, Markenwirkungen oder wirtschaftliche Ergebnisse stellen Prognosen dar, die auf Erfahrungswerten, langjähriger Tätigkeit sowie vergleichbaren Case Studies beruhen. Sie begründen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften.

(5) Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Zusammenarbeit und werden sich gegenseitig unverzüglich über alle wesentlichen Umstände informieren, die für die Durchführung des Projekts relevant sind.

(7) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Produkte sowie organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

(8) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend nach, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände nicht verantwortlich. Zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber.

(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer, Freelancer, Produktionspartner oder Kreativdienstleister zur Leistungserbringung einzusetzen.


§ 2 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

(2) Freigaben für Konzepte, Videos, Fotografien, Designs, Texte oder Kampagnen sind zeitnah zu erteilen, um Produktionsabläufe nicht zu beeinträchtigen.

(3) Mit der Freigabe kreativer Vorschläge gelten zugleich damit verbundene Aufwände und kalkulierte Produktionskosten als genehmigt.

(4) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 3 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuell erstellten und angenommenen Angebot.

(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

(3) Reise-, Übernachtungs-, Studio-, Catering-, Equipment-, Lizenz- oder sonstige Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verlangen.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, wird die gesamte bis zum regulären Vertragsende ausstehende Vergütung sofort fällig.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, solange sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage im Verzug befindet.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.

(3) Rohdaten, unbearbeitetes Material, Projektdateien, Schnittdateien oder Produktions-Setups verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für Eigenwerbung, Portfoliozwecke, Social Media, Awards, Präsentationen oder Website-Darstellungen unter Nennung des Auftraggebers zu verwenden.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 10.000,00 je Schadensfall beschränkt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Keine Haftung besteht für Inhalte, Weisungen oder Entscheidungen des Auftraggebers.

(5) Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der Leistung geltend gemacht werden.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit sowie für drei (3) Jahre nach Vertragsende.

(3) Die Verpflichtung gilt ebenfalls für Mitarbeiter, Freelancer und beauftragte Dritte.

§ 7 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits begonnene Produktionen, gebuchte Drehtage, Reisen oder Fremdkosten sind im Falle einer Kündigung vollständig zu vergüten.

§ 9 Änderungswünsche und Revisionen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.

(2) Weitere Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe mitgeteilt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anbieterkennzeichnung

Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt)

handelnd unter der Marke Oakhurst Pictures

Handelsregister: HRB 137692

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

USt-IdNr.: DE301789746

Geschäftsführer:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

E-Mail: info@oakhurst-ventures.com

Verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Ilja V. Gladko

Lorenz C. Kolbe

Am Bronzehügel 92

22399 Hamburg

Deutschland

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